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Geschäftsbedingungen

Allgemeines
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle dem Auftragnehmer erteilten Aufträge auf Instandsetzung sowie Vorarbeiten hierzu, wie Überprüfungen und Kostenvoranschläge. Für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung gelten sie ergänzend zu den Garantiebedingungen des Auftragnehmers.


2. Das Angebot gilt nicht für Geräte, an denen Reparaturversuche vorgenommen wurden oder die Gehäuse- und/oder Transportschäden aufweisen (sei denn es wird entsprechend daraufhingewiesen). Sollte der vom Auftraggeber beschriebene Fehler nicht auftreten bzw. reproduzierbar sein, wird eine Überprüfungspauschale von 15EUR erhoben und in Rechnung gestellt. Bei Wasserschäden beträgt die Überprüfungspauschale 29EUR. Sollte das Fehlererscheinungsbild unregelmäßig sein, kann dies eine Verlängerung der Reparaturzeit nach sich ziehen. Bei bereits vorher geöffneten Geräten, wo Reparaturversuche vorgenommen wurden, geben wir keine Gewährleistung, oder Garantie auf die Reparatur des Gerätes.

2.1 Wir erstellen kostenlose Fehlerdiagnosen. Sollten Sie das Gerät jedoch nicht bei uns reparieren lassen wollen, oder sich nach der Fehlerdiagnose und Angebot von uns entscheiden das Angebot nicht anzunehmen, berechnen wir einen pauschalen Betrag von 15EUR Netto. Bei Wasserschäden beträgt die Überprüfungspauschale 29EUR. Dieser ist fällig bevor wir den Artikel zu Ihnen zurückschicken, oder Sie Ihn abholen.

3. Die Reparaturen haben eine Durchlaufzeit von ca. 5-7 Werktagen. Dem Auftraggeber genannte Fertigstellungstermine sind - auch wenn Datum und/oder Uhrzeit genannt sein sollte - geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt, abhängig von den Schwierigkeiten der Vorausberechnung von Reparaturzeiten, und der Beschaffung von Spezialersatzteilen.


4. Bei Instandsetzungsaufträgen ist der Auftragnehmer auch zur Behebung solcher Fehler berechtigt, die sich erst während der Instandsetzung zeigen und deren Beseitigung für die Betriebssicherheit erforderlich ist, es sei denn, dass der Auftrag auf die Beseitigung eines bestimmten Fehlers beschränkt wurde oder ein Kostenvoranschlag abgegeben worden ist, der bei Berücksichtigung des weiteren Fehlers wesentlich überschritten werden würde.

5. Sollten Spezialersatzteile für die Fertigstellung erforderlich werden, die am Markt nicht zu beschaffen sind, wird die Reparatur beendet und das/die Gerät(e) mit einer Pauschalerhebung von 10 ? Netto ausgeliefert. Der Auftraggeber trägt in diesem Falle die Transportkosten, welche mit den 10EUR beglichen sind. Sollte durch unsere Techniker festgestellt werden, dass der voraussichtliche Reparaturaufwand den Pauschalpreis übersteigen könnte, wird ein Kostenvoranschlag erstellt , der die voraussichtlichen Reparaturkosten aufzeigt. Wird der Kostenvoranschlag nicht innerhalb der angegebenen Frist beantwortet, wir das/die Gerät(e) zu der oben genannten Pauschale zurückgegeben.

6. Reklamationen sind innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Transportschäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

7. Rückgabe, Zahlung

7.1 Die Rückgabe des Reparaturgutes erfolgt nur gegen Aushändigung der Empfangsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Die Vorlage der Reparaturannahme gilt als Empfangsberechtigung.

7.2.Der Auftraggeber muss das Reparaturgut zum vorgesehenen Liefertermin abholen bzw bei Aufträgen die über das Internet geschlossen wurden per Überweisung etc bezahlt haben. Erfolgt dies auch nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem er vom Auftragnehmer dazu aufgefordert worden ist, steht diesem für die Verwahrung bei erfolglosem Fristablauf die übliche Vergütung zu. Nach Ablauf von 3 Monaten nach Aufforderung zur Abholung, oder Bezahlung des Reparaturgutes ist der Auftragnehmer zur
freihändigen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vorher.



7.3 Bei Reparaturen die per Internet entgegengenommen werden muss dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben beigelegt werden. Die Kommunikation läuft hier über e mail , oder Telefon. Es gelten die gleichen Regelungen wie auch bei persönlicher Entgegennahme des Auftrages, sei denn es wurde extra ausgewiesen.

7.4 Der per e mail gesandte Kostenvoranschlag gilt als Bestandteil dieses Vertrages.

7.5 Soweit der Verwertungserlös die Reparatur- und Aufbewahrungskosten übersteigt, bleiben Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verwertungserlös unberührt.

8. Backup Ihrer Daten

Für ein Backup Ihrer Daten im voraus sind Sie selbst verantwortlich. Wir übernehmen keine Garantie das Ihre Daten auf der Festplatte, oder internen Speicher etc. erhalten bleiben, es sei denn, ein Backup, oder Datenrettung wird im Kostenvoranschlag mit veranschlagt.

9. Gewährleistung

1. Für Instandsetzungs- und Überprüfungsarbeiten, die berechnet werden, sowie für einen berechneten Austausch anstelle einer Instandsetzung leistet der Auftragnehmer Gewähr in der Weise, dass er Mängel durch Nachbesserung oder soweit ein berechneter Austausch fehlerhaft war, durch Ersatzlieferung innerhalb von 3 Monaten unentgeltlich behebt.
2. Durch eine Reparatur von BeST7 Tech verliert der Kunde jeglichen Anspruch auf die Garantie vom Hersteller des zu reparierenden Gerätes.

2. Bei jeder Reparatur wird das Gerät mit einem Prüfsiegel versehen. Wenn das Prüfsiegel durch Eingriff Dritter verletzt wird, entfällt jeder Gewährleistungsanspruch aus der Reparatur.

10. Schadenersatzansprüche

1. Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.